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Die E-Rechnung wird zur Pflicht – Vorsteuerabzug sichern, Risiken vermeiden

DONNERSTAG 15. OKTOBER 2026 – 11:30 UHR

DAUER: 45 MINUTEN

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Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

DAS ERWARTET SIE

Ab dem 1. Januar 2027 sind Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro verpflichtet, E-Rechnungen an Unternehmenskunden auszustellen; das ist die nächste verbindliche Frist. Ein Jahr später, ab dem 1. Januar 2028, gilt die Ausstellungspflicht für alle Unternehmen. Ab 2028 riskiert der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug, wenn er eine Rechnung erhält, die nicht als E-Rechnung ausgestellt wurde.

In diesem kostenlosen Webinar zeigen wir Ihnen, welche Anforderungen die E-Rechnungspflicht an Ihr Unternehmen stellt, wo die größten Risiken liegen und mit welchen Schritten Sie sich jetzt vorbereiten. Wir sprechen über typische Fallkonstellationen aus der Praxis und beantworten im Anschluss Ihre Fragen direkt.

Das nehmen Sie mit:
• Welche Anforderungen die E-Rechnungspflicht an Eingangs- und Ausgangsrechnungen stellt.
• Wie Sie in wenigen Schritten prüfen, ob Ihre Rechnungssoftware und -prozesse startklar sind.
• Was bei einer nicht konformen Eingangsrechnung passiert – und wie Sie das Risiko für Ihren Vorsteuerabzug vermeiden.
• Antworten auf Ihre konkreten Fragen in der anschließenden Fragerunde.

ZENTRALE FRAGEN, KURZ UND KNAPP BEANTWORTET

Wie und wo findet das Webinar statt?

Das Webinar findet online statt. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie den Zugangslink per Mail. Sie benötigen lediglich einen Browser, eine Software-Installation ist nicht erforderlich.

Ich kann am 15. Oktober nicht teilnehmen – wird das Webinar aufgezeichnet?

Ja. Wir stellen die Aufzeichnung im Nachgang allen angemeldeten Teilnehmern zur Verfügung.

Ist das Webinar für mein Unternehmen relevant?

Die E-Rechnungspflicht betrifft grundsätzlich alle Unternehmen mit B2B-Geschäftsbeziehungen im Inland. Besonders dringlich ist sie für Unternehmen ab einem Vorjahresumsatz von 800.000 Euro: Für diese gilt die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen bereits ab 1. Januar 2027 – ein Jahr vor der allgemeinen Pflicht ab 1. Januar 2028. Im Zweifel gilt: Je früher Sie sich vorbereiten, desto geringer das Risiko.

Ich nutze bereits eine Buchhaltungssoftware – bin ich damit automatisch abgesichert?

Nicht zwangsläufig. Entscheidend ist, ob Ihre Software EN-16931-konforme E-Rechnungen erzeugen und verarbeiten kann. Im Webinar zeigen wir, worauf Sie bei der Prüfung Ihrer Systeme achten sollten.

IHRE ANSPRECHPARTNER

ALEXANDRA KURZ
Operations Expert
MORITZ VOGEL
MANAGING DIRECTOR
JUSTIN WILD
Senior Manager