Das Wichtigste in Kürze
Ein Steuerberaterwechsel ist deutlich einfacher, als die meisten denken: Es gibt keine gesetzliche Sperrfrist, das Mandat lässt sich jederzeit schriftlich kündigen (§ 627 BGB), und dank des DATEV-Mandantenübertrags wandern Buchhaltungsdaten, Stammdaten und Auswertungen innerhalb weniger Werktage strukturiert von der alten in die neue Kanzlei – ohne Lücken, ohne manuelles Zusammensuchen. Auch wenn Ihr bisheriger Berater eine andere Software nutzt, sorgt der DATEV-Export als Branchenstandard für eine reibungslose Übergabe. Originalunterlagen müssen Ihnen ausgehändigt werden, sobald offene Honorare beglichen sind, und die Vollmachten beim Finanzamt regelt Ihr neuer Berater in der Regel für Sie. Der ideale Zeitpunkt: nach dem Jahresabschluss, nach Abgabe der Steuererklärungen oder zum Start eines neuen Geschäftsjahres.
Wir übernehmen den gesamten Wechselprozess für Sie – von der Datenübernahme bis zur Vollmacht.
Seit über 66 Jahren vertrauen mehr als 1.500 Unternehmer in Aalen, Bopfingen und Ostwürttemberg auf Vogel. Wir verbinden Steuerberatung mit betriebswirtschaftlichem Weitblick — von laufender Buchhaltung und Jahresabschluss über Controlling und Nachfolgeberatung bis hin zu Vermögensplanung und Gründungsberatung.
Sie denke über einen Wechsel nach? Dann lassen Sie uns sprechen. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir, ob wir zueinander passen, und übernehmen anschließend den gesamten Wechselprozess für Sie – von der Datenübernahme bis zur Vollmacht beim Finanzamt.
Warum Mandanten ihren Steuerberater wechseln
Die Gründe für einen Wechsel sind so individuell wie die Mandanten selbst. Häufig geht es um fehlende Erreichbarkeit, mangelnde Proaktivität oder das Gefühl, dass die Beratung nicht über die reine Pflichterfüllung hinausgeht. Manche Unternehmer wünschen sich einen digitaleren Ansatz, andere vermissen strategische Impulse jenseits der Steuererklärung.
Was auch immer der Anlass ist: Ein Wechsel des Steuerberaters ist Ihr gutes Recht – und deutlich unkomplizierter, als viele annehmen. Es gibt keine gesetzliche Sperrfrist, die Sie bindet. Und die technische Übergabe ist heute weitgehend standardisiert.
Der Ablauf: Steuerberater wechseln in fünf Schritten
1. Neuen Steuerberater auswählen
Bevor Sie kündigen, sollten Sie Ihren neuen Berater bereits gefunden haben. Ein Erstgespräch klärt, ob die Chemie stimmt, ob der Berater Ihre Branche versteht und ob die digitale Zusammenarbeit reibungslos funktioniert. Achten Sie dabei auf drei Dinge: fachliche Kompetenz, Erreichbarkeit und die Bereitschaft, über Zahlen hinaus mitzudenken.
2. Bestehenden Vertrag kündigen
Das Mandatsverhältnis mit Ihrem bisherigen Steuerberater können Sie jederzeit kündigen – eine gesetzliche Kündigungsfrist gibt es nicht (§ 627 BGB). Prüfen Sie dennoch Ihren individuellen Vertrag: Manche Vereinbarungen enthalten vertragliche Fristen, die zu beachten sind.
Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen. Ein kurzes, sachliches Schreiben genügt. Sie müssen keine Gründe nennen. Wichtig ist lediglich, dass Sie die Kündigung nachweisbar übermitteln – per Einschreiben oder mit Empfangsbestätigung.
Tipp zum Timing: Idealerweise wechseln Sie nach Abschluss des laufenden Jahresabschlusses oder der Steuererklärung. Das vermeidet doppelte Arbeit und hält die Kosten überschaubar.
3. Offene Rechnungen klären
Begleichen Sie ausstehende Honorare beim bisherigen Berater. Das ist nicht nur fair, sondern auch praktisch relevant: Ihr Vorberater hat ein Zurückbehaltungsrecht an Ihren Unterlagen, solange offene Forderungen bestehen. Eine saubere Abrechnung beschleunigt die Übergabe erheblich.
4. Unterlagen und Daten übertragen
Hier liegt der Kern des Wechsels – und hier ist es einfacher, als die meisten denken.
Wenn Ihr Vorberater DATEV nutzt (der häufigste Fall): DATEV bietet einen standardisierten Mandantenübertrag an. Dabei werden sämtliche Buchhaltungsdaten, Stammdaten und Auswertungen digital von Kanzlei zu Kanzlei übertragen. Ihr Vorberater initiiert den Übertrag in der DATEV-Datenbestandsverwaltung, und wir spielen die Daten bei uns ein. Das dauert in der Regel wenige Tage – vollständig und ohne manuellen Aufwand.
Wenn Ihr Vorberater eine andere Software nutzt: Nahezu jede Buchhaltungssoftware bietet einen DATEV-Export an. Dieser standardisierte Exportweg stellt sicher, dass wir Ihre Daten problemlos in unser System importieren können. Ob Agenda, Addison, Simba oder Lexware – der DATEV-Export ist der gemeinsame Nenner der Branche.
Physische Unterlagen: Ihr bisheriger Steuerberater ist verpflichtet, Ihnen alle Originalunterlagen herauszugeben. Dazu gehören Verträge, Bescheide, Bilanzen und sonstige Dokumente, die Sie ihm im Laufe der Zusammenarbeit überlassen haben. Arbeitsergebnisse, die der Berater selbst erstellt hat (etwa interne Notizen), sind davon ausgenommen.
5. Vollmachten regeln
Widerrufen Sie die Vollmacht Ihres bisherigen Beraters beim Finanzamt und erteilen Sie Ihrem neuen Berater eine neue Empfangsvollmacht. Ihr neuer Steuerberater übernimmt diesen Schritt in der Regel für Sie – das gehört zum Standardprozess.
Was viele nicht wissen: Der DATEV-Mandantenübertrag
Der DATEV-Mandantenübertrag verdient eine gesonderte Erwähnung, weil er den gesamten Wechselprozess grundlegend vereinfacht. DATEV ist das mit Abstand verbreitetste System in deutschen Steuerberatungskanzleien. Der Übertrag funktioniert wie ein digitaler Umzug: Alle relevanten Datenbestände – von der Finanzbuchführung über die Lohnabrechnung bis hin zu den Stammdaten – werden strukturiert und vollständig von der alten in die neue Kanzlei übertragen.
Für Sie als Mandant bedeutet das: kein manuelles Zusammensuchen von Unterlagen, keine Lücken in der Buchhaltungshistorie, keine Reibungsverluste. Der Vorberater gibt die Daten frei, wir nehmen sie entgegen. Fertig.
Häufige Bedenken – und warum sie unbegründet sind
„Der Wechsel dauert doch ewig." Nein. Bei einem sauberen DATEV-Übertrag sprechen wir von wenigen Werktagen für die technische Übergabe. Die inhaltliche Einarbeitung in Ihre Situation beginnt parallel.
„Mein bisheriger Berater gibt die Unterlagen nicht heraus." Ihr Berater ist zur Herausgabe Ihrer Unterlagen verpflichtet. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei offenen Honorarforderungen. Sind alle Rechnungen beglichen, gibt es keinen Grund für Verzögerungen.
„Ich verliere meine Buchhaltungshistorie." Beim DATEV-Mandantenübertrag werden die vollständigen Datenbestände übertragen – inklusive aller Vorjahre, die im System hinterlegt sind.
„Der Zeitpunkt ist gerade ungünstig." Es gibt keinen perfekten Zeitpunkt. Aber es gibt gute Zeitpunkte: nach Abschluss des Jahresabschlusses, nach Abgabe der Steuererklärungen oder zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres. Ihr neuer Berater hilft Ihnen, den richtigen Moment zu finden.
Checkliste: Steuerberater wechseln
Damit Sie den Überblick behalten, hier die wesentlichen Schritte im Überblick:
- [ ] Neuen Steuerberater auswählen und Erstgespräch führen
- [ ] Bestehenden Beratervertrag schriftlich kündigen
- [ ] Offene Rechnungen beim Vorberater begleichen
- [ ] DATEV-Mandantenübertrag oder Datenexport veranlassen
- [ ] Originalunterlagen vom Vorberater zurückfordern
- [ ] Vollmacht beim Finanzamt widerrufen und neu erteilen
- [ ] Empfangsvollmacht an neuen Berater übergeben
Fazit
Ein Steuerberaterwechsel ist kein bürokratisches Großprojekt. Es ist ein klar definierter Prozess mit wenigen, überschaubaren Schritten. Die technische Infrastruktur – insbesondere der DATEV-Mandantenübertrag – macht die Übergabe heute so reibungslos wie nie zuvor.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre aktuelle Beratung nicht das leistet, was Sie brauchen: Zögern Sie nicht. Der Wechsel ist einfacher, als Sie denken.
Warum ist Vogel außergewöhnlich?
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