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Karin Vogel im weißen Blazer und Joachim Vogel, Geschäftsführer der vogel GmbH, im hellblauen Pullover, stehen an einem Holztisch vor einer hellen Wand mit Schatten.
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Elke Stoll-Weber
People & Culture

Empfehlungsprogramm

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§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich

Die Vogel-Gruppe GmbH Steuerberatungsgesellschaft, die Vogel-Gruppe Bopfingen GmbH Steuerberatungsgesellschaft sowie die Vogel-Gruppe GmbH Beratungsgesellschaft (nachfolgend „Vogel-Gruppe-Gruppe") gewährt für die erfolgreiche Vermittlung neuer Mitarbeiter eine Empfehlungsprämie nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen.

Das Programm gilt für alle offenen Stellen bei der Vogel-Gruppe-Gruppe, sofern die jeweilige Stellenausschreibung nicht ausdrücklich vom Empfehlungsprogramm ausgenommen ist. Die Prämie wird ausschließlich für die Vermittlung von Mitarbeitern in Vollzeitarbeitsverhältnisse gewährt. Teilzeitverhältnisse, Praktika, Werkstudententätigkeiten und Berufsausbildungsverhältnisse sind vom Empfehlungsprogramm ausgenommen.

§ 2 Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind:

  • Mitarbeiter der Vogel-Gruppe-Gruppe (einschließlich Auszubildende, Werkstudenten und Praktikanten mit einer Vertragslaufzeit von mindestens drei Monaten)
  • Externe Dritte (natürliche Personen), soweit sie nicht unter die nachstehenden Ausschlüsse fallen

Nicht teilnahmeberechtigt sind:

  • Mandanten und Kunden der Vogel-Gruppe-Gruppe sowie deren gesetzliche Vertreter
  • Geschäftsführer und Gesellschafter der Vogel-Gruppe-Gruppe
  • Personalvermittler, Headhunter und sonstige gewerbliche Arbeitsvermittler
  • Der Bewerber selbst (keine Selbstempfehlung)
  • Personen, die in den Bewerbungsprozess der empfohlenen Person eingebunden sind (z. B. als Interviewer oder Entscheidungsträger)

§ 3 Empfehlungsprozess

Eine Empfehlung kommt ausschließlich dadurch zustande, dass sich die empfohlene Person eigenständig über die regulären Bewerbungskanäle der Vogel-Gruppe bewirbt und dabei mittels des im Bewerbungsformular vorgesehenen Feldes den Namen sowie die Kontaktdaten der empfehlenden Person angibt.

Die Vogel-Gruppe nimmt nach Eingang der Bewerbung Kontakt zur empfehlenden Person auf, um die Empfehlung zu bestätigen und die für die Prämienabwicklung erforderlichen Daten zu erheben. Eine Empfehlung, die nicht über diesen Prozess erfolgt (z. B. durch direkte Übermittlung von Bewerberdaten durch die empfehlende Person an die Vogel-Gruppe), begründet keinen Prämienanspruch.

§ 4 Prämie

Höhe

Die Empfehlungsprämie beträgt EUR 2.500,00 exklusive Umsatzsteuer je erfolgreicher Empfehlung.

Fälligkeit

Die Prämie wird fällig mit dem erfolgreichen Bestehen der Probezeit der empfohlenen Person. Maßgeblich ist der erste Tag nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Probezeit, sofern das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt ungekündigt fortbesteht.

Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit.

  • Interne Empfehlende (Mitarbeiter von der Vogel-Gruppe): Die Prämie wird über die Entgeltabrechnung ausgezahlt und unterliegt der Lohnsteuer sowie den Sozialversicherungsbeiträgen.
  • Externe Empfehlende: Die Prämie wird gegen Rechnung oder auf Basis einer Gutschrift ausgezahlt. Die empfehlende Person ist für die steuerliche Behandlung der Prämie selbst verantwortlich. Die Vogel-Gruppe weist ausdrücklich darauf hin, dass die Prämie als sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig sein kann und bei wiederkehrender Natur auch der Umsatzsteuer unterliegen kann.

§ 5 Erfolgreiche Empfehlung

Eine Empfehlung gilt als erfolgreich, wenn sämtliche der folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

  • Die empfohlene Person war zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht bereits in einem laufenden Bewerbungsverfahren bei der Vogel-Gruppe oder in der Bewerberdatenbank von der Vogel-Gruppe erfasst.
  • Zwischen der empfohlenen Person und der Vogel-Gruppe kommt ein Vollzeitarbeitsvertrag zustande.
  • Die empfohlene Person besteht die vertraglich vereinbarte Probezeit und das Arbeitsverhältnis besteht zum Zeitpunkt des Ablaufs der Probezeit ungekündigt fort.

Wird dieselbe Person von mehreren Empfehlenden benannt, gilt ausschließlich die zeitlich erste Empfehlung (Eingangsdatum der Bewerbung). Bei zeitgleichem Eingang entscheidet Vogel-Gruppe nach billigem Ermessen.

§ 6 Ausschluss und Rückforderung

Ein Prämienanspruch entsteht nicht oder entfällt, wenn:

  • Die empfohlene Person bereits vor der Empfehlung in einem Bewerbungsverfahren bei Vogel-Gruppe stand oder in der Bewerberdatenbank durch eine vorherige Bewerbung bei der Vogel-Gruppe erfasst war.
  • Die Empfehlung auf einer gewerblichen Vermittlungstätigkeit beruht.
  • Die empfehlende Person im Bewerbungsprozess der empfohlenen Person als Interviewer oder Entscheidungsträger mitwirkt.
  • Die empfohlene Person die Probezeit nicht besteht oder das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Probezeit endet, gleich aus welchem Grund.

§ 7 Datenschutz

Die empfohlene Person gibt im Rahmen ihrer Bewerbung die Kontaktdaten der empfehlenden Person an. Die Vogel-Gruppe verarbeitet diese Daten ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Empfehlungsprogramms auf Grundlage des berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Die Vogel-Gruppe kontaktiert die empfehlende Person ausschließlich zur Bestätigung der Empfehlung und zur Abwicklung der Prämienzahlung. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Kontaktdaten erfolgt nicht.

Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald der Zweck der Verarbeitung entfällt, spätestens jedoch sechs Monate nach Abschluss des jeweiligen Empfehlungsvorgangs, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 8 Änderung und Beendigung

Die Vogel-Gruppe behält sich vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit zu ändern oder zu beenden. Für Empfehlungen, die vor einer Änderung oder Beendigung eingegangen sind, gelten die zum Zeitpunkt der Bewerbung gültigen Bedingungen fort.

§ 9 Schlussbestimmungen

Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Empfehlungsprogramm besteht nicht. Die Vogel-Gruppe entscheidet über die Gewährung der Prämie abschließend.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Aalen.

Stand: März 2026

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